Fragen und Antworten

 

Ist die ganze Familie mit versichert?

Die ganze Familie ist durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Dazu gehört sowohl der Ehepartner als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden.

Tipp

Prüfen Sie, ob ein Single-Tarif für Sie sinnvoll ist.

Beachten Sie dabei, dass ein Single-Tarif nur ein paar Mark günstiger ist. Wenn sich der Single-Status ändert, müssten Sie daran denken, Ihre Haftpflichtversicherung umzustellen.

Wie ist es auf Reisen?

Auch hier zahlt in der Regel ihre Haftplicht. Bei Reisen empfehlen Sich aber weitere Versicherung zur Selbstabsicherung, sog. Reiseversicherungen.

Was gilt für den Lebenspartner?

Der Lebenspartner kann ebenfalls mit versichert werden, wenn er in der gleichen Wohnung lebt. Haftpflicht Versicherungen gelten auch für nicht-eheliche Lebensgefährten in einer Wohngemeinschaft, solange dies bei Vertragsabschluß der Versicherung mit Namen angezeigt wird. Unter diesen Umständen kann allerdings ein sogenannter Single-Tarif nicht weiter geführt werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften spielt das Geschlecht der Partner keine Rolle.

Wie werden Schäden von kleinen Kindern behandelt?

Schäden, die von kleinen Kindern verursacht werden, unterliegen besonderen Bedingungen. Kinder unter 7 Jahren gelten als nicht schuldfähig und können deshalb nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden; bei Unfällen im Straßenverkehr gilt seit Kurzem das Mindestalter von 10 Jahren. Vorausgesetzt, die Eltern dieser Kinder haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann müssen weder die Versicherungsgesellschaft noch die Eltern zahlen. Der Privathaftpflichtversicherer wehrt in solchen Fällen unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Er hat dann die Funktion wie ein Rechtsschutz.

Wer entscheidet, ob Schadenersatz geleistet wird?

Zu beachten: Die Aufgabe der Versicherungsgesellschaft besteht in der Prüfung, ob ein Schaden entstanden ist, der auch ersetzt werden muss. Die Versicherung stellt fest, in welchem Umfang eine Haftung besteht. Anschließend entscheidet die Versicherungsgesellschaft, wie sie gegenüber dem Anspruchsteller reagiert. Möglich ist die Regulierung berechtigter Ansprüche, aber auch die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche. Bedenken Sie bitte vor der Meldung eines Schadensfalles: Wenn jemand trotz fehlender Rechtsgrundlage Entschädigung fordert, wird die Versicherungsgesellschaft diese Ansprüche zu Recht als unberechtigt abwehren.

Was kann ich tun, wenn ich befürchte, dass mein kleines Kind einen Schaden anrichtet und ich mich dann dafür verantwortlich fühle?

Einige Versicherer bieten auch für solche Fälle Schutz an. Denn es hat sich schon häufiger gezeigt, dass Eltern für die von Ihren Kindern verursachten Schäden gerade stehen, obwohl sie dazu gesetzlich gar nicht verpflichtet sind.

Soll ich nur Schäden melden, die auch von der Versicherung übernommen werden?

Nein! Melden Sie jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mit korrekten, detaillierten Informationen. Dazu gehören die Angaben Was, Wann, Wie und Wo passiert ist, sowie die voraussichtliche Schadenshöhe. Das ist telefonisch, per Fax oder schriftlich per Brief möglich. Nach der Schadensmeldung erhalten Sie dann vom Versicherungsunternehmen eine Schadensanzeige, die Sie unverzüglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden müssen. Der Fall wird dann vom Versicherungsunternehmen geprüft. Gegenüber dem Geschädigten dürfen Sie zur Schuldfrage jedoch keinerlei Erklärungen abgeben, keine Zusage zur Regulierung tätigen und vor allem keine Zahlungen leisten. Legen Sie gegen einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine andere Verfügung sofort Einspruch zur Fristenwahrung ein (Begründungen können auch später nachgereicht werden). Leiten Sie dies dann sofort an die Versicherung weiter. Sie können sich auch später noch bereit erklären, einen Schaden doch noch selbst zu übernehmen.

Wie sichere ich meinen Öltank richtig?

Die Möglichkeit, dass Heizöl ausläuft und Grundwasser oder angrenzende Gewässer gefährdet, macht folgende Fragen notwendig:

  • Liegt der Tank frei in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?
  • Wird er regelmäßig kontrolliert?
  • Ist beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das Erdreich möglich?
  • Ist ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe?

Wer einen Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte sich auf jeden Fall versichern. Nur ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Der Öltankbesitzer haftet für alle Schäden und auch für alle Maßnahmen, die zur Abwendung von solchen Schäden erforderlich sind. Häufig wird bei einer Haftpflichtversicherung eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent vereinbart, damit der Besitzer des Öltanks motiviert ist, den Öltank regelmäßig kontrollieren zu lassen.