Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist nicht jeder Haftplicht Schaden ausnahmslos abgedeckt.

Ausgeschlossen sind folgende Fälle:

- Schäden, die Sie selbst erleiden

- Schäden, die bewusst und vorsätzlich verursacht werden (grobe   Fahrlässigkeit ist allerdings versichert)

- Schäden bei Angehörigen, die im gleichen Haushalt leben

- Schäden an fremdem Eigentum, das gemietet oder geliehen wurde

- Bußgelder

- Schäden durch die Benutzung von Kraftfahrzeugen

- Schäden im beruflichen Umfeld

- Schäden bei der Ausübung eines Ehrenamts

- Schäden bei Verlust von Dingen.

Im Haftpflicht Schadensfall

Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche.

Geben Sie korrekte, detaillierte Informationen: Was, Wann, Wie und Wo sowie die geschätzte voraussichtliche Schadenshöhe.

Schäden können bei Haftpflicht Versicherungen telefonisch, per Fax oder schriftlich gemeldet werden.

Nach der Schadensmeldung erhalten Sie vom Versicherungsunternehmen eine Schadensanzeige. Diese müssen Sie unverzüglich ausfüllen und unterschrieben zurücksenden

Schildern Sie die Umstände, die zu dem Haftpflicht Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß.

Zeigen Sie Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, dem Versicherer an.

Leisten Sie niemals Vorabzahlungen an Geschädigte!