Der Versicherungsschutz
Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung umfassen grundsätzlich alle Schäden, die Sie oder mitversicherte Personen anderen ohne Vorsatz zufügen. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen durch:
Personenschäden: Werden durch Ihr Verschulden Personen verletzt, haften Sie für die finanziellen Schäden mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad, geraten ins Trudeln und fahren aus Versehen einen Fußgänger an. Dieser verletzt sich schwer. Jetzt müssen Sie nicht nur mit Schmerzensgeldforderungen rechnen, sondern Sie müssen auch die Behandlungskosten und einen eventuellen Verdienstausfall der Person tragen. Haben Sie eine Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die anfallenden Kosten.
Sachschäden: Werden Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört, spricht man von einem Sachschaden. Darunter fällt der Rotweinfleck durch das umgekippte Glas genauso wie das fremde Auto, das mit einem Einkaufswagen beschädigt wurde.
Vermögensschäden: Bei einem Vermögensschaden entsteht „nur“ ein finanzieller Schaden. Ruft Ihr Kind bei Freunden unabsichtlich eine teure Telefonhotline an und niemand bemerkt es, wird zwar nichts beschädigt und niemand verletzt, die nächste Telefonrechnung fällt allerdings etwas höher aus. Diesen Vermögensschaden ersetzt die private Haftpflichtversicherung.
Mietsachschäden: Haben Sie sich eine fremde Sache gemietet oder bewohnen Sie eine Mietwohnung, haften Sie auch hier für entstandene Schäden. Verbrennt Ihnen beispielsweise das Essen auf dem Herd und verursacht ein Feuer, liegt ein Mietsachschaden vor. Auch wenn Sie einen schweren Gegenstand fallen lassen und dadurch die Fliesen beschädigt werden, springt die private Haftpflichtversicherung ein.
Nicht zu den Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung zählen
- Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden von mitversicherten Personen oder Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht werden
- Schäden, die durch Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste entstehen. Gefälligkeitsschäden können aber gesondert in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Sinnvolle Extras der privaten Haftpflichtversicherung
Allerdings gibt es auch Lücken im Leistungsumfang, die separat abgedeckt werden können. So übernimmt die Privathaftpflicht beispielsweise keine Schäden durch deliktunfähige Kinder bis sieben Jahre, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Gerade für Familien ist es deshalb wichtig, diesen Punkt in den Versicherungsschutz mit einzuschließen. Viele Versicherungen bieten dies kostenlos an.
Auch Gefälligkeitsschäden werden nicht automatisch von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Helfen Sie also beispielsweise einem Freund beim Umzug und lassen dabei den teuren Fernseher fallen, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn, Sie haben Gefälligkeitsschäden explizit in die private Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
Zusätzlich können folgende Zusatzbausteine vereinbart werden:
Allmählichkeitsschäden
Darunter versteht man Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen und nicht sofort bemerkt werden. Ist beispielsweise ein Wasserrohr undicht, kann es zu Wasser- und Stockflecken und in der Folge eventuell sogar zu Schimmelbefall kommen. Da diese Schäden meist sehr häufig vorkommen, lohnt es sich, Allmählichkeitsschäden mitzuversichern.
Schlüsselverlust
Viele Mehrfamilienhäuser verfügen heute über eine Universalschließanlage. Der Schlüssel passt dann sowohl in die Haustür als auch in die Wohnungs- oder sogar Kellertür. Verlieren Sie so einen Schlüssel, wird der Vermieter die gesamte Schließanlage austauschen, um einen möglichen Einbruch zu verhindern. Das kann teuer werden. Wohnen Sie in so einem Mehrfamilienhaus mit Universalschließanlage, kann sich der Einschluss dieser Zusatzleistung lohnen.
Forderungsausfalldeckung
Mit der Forderungsausfalldeckung können Sie Schäden absichern, die Dritte bei Ihnen verursachen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Schadensverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat oder nicht ermittelt werden kann.
Das Hüten fremder Hunde
Passen Sie manchmal auf den Hund Ihrer Nachbarn auf, haften Sie auch für Schäden, die der Hund in dieser Zeit verursacht. Reißt er sich beispielsweise beim Spazierengehen von der Leine und ein Autofahrer verursacht dadurch einen Unfall, müssen Sie für den Schaden finanziell aufkommen.
Das Beaufsichtigen fremder Kinder
Auch wenn Sie öfter Ihrer Freundin einen Gefallen tun und auf ihre Kinder aufpassen, können Sie für dadurch entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Die Aufnahme dieses zusätzlichen Bausteines in die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung schließt ein solches Risiko aus.