Wenn von der Haftpflichtversicherung gesprochen wird, ist meist die private Haftpflichtversicherung gemeint. Je nach Schadensfall und Verursacher unterscheidet man jedoch verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung:

Private Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung umfasst alle Schäden, die Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder anderen zufügen. Aber auch einige Tiere sind mitversichert, dazu zählen zum Beispiel Katzen, Brieftauben oder Bienen. Für Hunde und Pferde muss eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sowie wilde Tiere fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Besitzer einer Autos, Motorrads oder Mofas gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflichtversicherung. Sie leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall entstehen. Außerdem wehrt sie unberechtigte Schadensersatzforderungen für Sie ab.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Nicht alle Tiere sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Besitzen Sie einen Hund oder ein Pferd sollten Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Denn verursachen diese Tiere einen Unfall oder verletzen einen Menschen, haften Sie für die finanziellen Folgen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche Dritter und übernimmt alle Kosten, die durch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstehen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr sind Sie für alle Gefahren, die vom Bau sowie von einem An-, Um- oder Ausbau des Hauses ausgehen, verantwortlich. Sie haften somit für alle Schäden, die sich auf der Baustelle ereignen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Vermieter und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen durch Unfälle, die auf ihrem Grund und Boden entstehen. Dabei kann es sich sowohl um Personen- als auch um Sachschäden oder einen eventuellen Nutzungsausfall handeln. Sie prüft außerdem Schadensersatzforderungen und zahlt diese, sofern Sie berechtigt sind.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Wer mit Öl heizt und entsprechende Öltanks besitzt, braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung, auch Öltankhaftpflichtversicherung genannt. Tritt durch einen Schaden am Tank oder der Leitung Öl aus, kann es nicht nur zu erheblichen Schäden am Haus, sondern auch zu Umweltschäden kommen. Die nachfolgende Reinigung von beispielsweise verschmutzten Gewässern verursacht häufig hohe Schadenssummen. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung. Übrigens: Auch Besitzer von Flüssiggastanks sollten eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

Haftpflichtversicherung für Tagesmütter

Für Tagesmütter, die gegen Bezahlung fremde Kinder beaufsichtigen, reicht die private Haftpflichtversicherung nicht aus. Da es sich dabei um eine berufliche Tätigkeit handelt, muss eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tagesmütter abgeschlossen werden. Einige Privathaftpflichtversicherer bieten diese als Zusatzbaustein an. Die Haftpflicht kann aber auch separat abgeschlossen werden. Babysitter, die nur ihr Taschengeld aufbessern möchten, brauchen keine extra Absicherung.

Wassersporthaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schließt die Übernahme von Schäden, die durch motorisierte Wassersportgeräte entstehen, aus. Besitzer eines Jetski oder Motorbootes sollten deshalb eine Wasserporthaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab, die durch einen Unfall mit einem Wassersportgerät entstehen. Surfbretter werden übrigens in vielen privaten Haftpflichtversicherungen beitragsfrei mitversichert.

Jagdhaftpflichtversicherung

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle, die einen Jagdschein besitzen. Will man als ehemaliger Jäger seine Jagdwaffe behalten, braucht man ebenfalls eine Haftpflichtversicherung. Sie haftet für Personen- und Sachschäden, die der Jäger schuldhaft Dritten zufügt, und umfasst oft auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jagdhunde.

Diensthaftpflichtversicherung

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte können sich mit der Diensthaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden absichern, die in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen. Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, diese können separat mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die Diensthaftpflichtversicherung kann als Zusatzbaustein der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.